Einkaufs- und Bestellbedingungen

der KnaufKassel Ausstellungen und Messebau GmbH

1. Geltungsbereich

Für alle Bestellungen von Waren, Mietelementen und Leistungen gelten ausschließlich unsere nachstehenden Einkaufs- und Lieferbedingungen. Entgegenstehende oder hiervon abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich Ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Einkaufs- und Bestellbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder hiervon abweichender Bedingungen, Waren oder Leistungen vorbehaltlos annehmen. Sofern wir die Einkaufs- und Bestellbedingungen einem Auftragnehmer in laufender Geschäftsbeziehung mitgeteilt haben, gelten sie auch dann, wenn wir einen Auftrag ohne die ausdrückliche Einbeziehung der Einkaufs- und Bestellbedingungen erteilen.

2. Vertragsabschluss

2.1 Alle zwischen uns und dem Auftragnehmer in Bezug auf den jeweiligen Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus unserer Bestellung und diesen Einkaufs- und Bestellbedingungen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

2.2 Jede Bestellung ist unter Wiederholung unserer vollständigen Bestelldaten schriftlich zu bestätigen. Wird die Bestätigung nicht innerhalb von 10 Werktagen vom Tage der Bestellung an uns abgesandt, so gilt die Bestellung als angenommen.

2.3 Wird beim Auftragnehmer/Lieferanten das Insolvenzverfahren eingeleitet, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3. Leistungs- und Qualitätssicherung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Lieferung einer Qualitätskontrolle zu unterziehen, um sicher zu stellen, dass die Menge, Maß, Farbe, Beschaffenheit, Funktion der Bestellung und die zeichnerischen Vorgaben den Auflagen, Normen und gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

4. Lieferfrist, Leistungsfrist

4.1 Die vereinbarte Liefer- bzw. Leistungsfrist beginnt mit dem Tage unserer Bestellung. Die Fristen sind verbindlich und unbedingt einzuhalten. Der Lieferant/Spediteur garantiert die Einhaltung der Termine. Teillieferungen sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

4.2 Sobald der Auftragnehmer erkennen kann, dass er seine Liefer- bzw. Leistungsverpflichtung ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen wird, hat er uns dies unverzüglich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung anzuzeigen. Erfüllt der Auftragnehmer seine Liefer- und Leistungsverpflichtung nicht innerhalb der vereinbarten Frist, so haftet er nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei Verstoß gegen die Anzeigepflicht nach Satz 1 sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz zu verlangen.

5. Preise

5.1 Die in der Bestellung festgelegten Preise sind Festpreise und beinhalten alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Nebenleistungen (z. B. Transportkosten, Verpackung, Versicherung, Prüfkosten, Porti und Gebühren und Hilfsmittel).

5.2 Werden in der Bestellung Preise nicht aufgeführt, so gelten die Preise, die bei der letzten Bestellung dieser Ware bzw. Leistung vereinbart wurden.

6. Versand von Waren

6.1 Der Versand von Waren hat, soweit nichts anderes vereinbart worden ist, an unsere Anschrift zu erfolgen.

6.2 Der Auftragnehmer hat auf Frachtbriefen, Paketadressen, Versandanzeigen, Lieferscheinen und Rechnungen unsere vollständigen Bestelldaten anzugeben.

7. Versicherung

7.1 Wir sind Verzichtskunde. Werden uns hierzu Kosten in Ansatz gebracht, erfolgt Abzug. Zur Sicherung einer Produkthaftung verpflichtet sich der Auftragnehmer eine Produkthaftpflicht-Versicherung mit angemessener Deckungssumme für Personen/Sachschäden zu unterhalten und auf Verlangen nachzuweisen.

7.2 Der Auftragnehmer hat für Schäden, die von ihm, seinem Personal, seinem Beauftragten oder durch die Ware selbst verursacht werden, auf seine Kosten eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Höhe der Deckungssumme je Schadensereignis ist uns auf Verlangen bekannt zu geben.

8. Mängelansprüche und Verjährungsfrist

8.1 Die gesetzlichen Mängelansprüche stehen uns ungekürzt zu. Insbesondere sind wir beim Einkauf von Waren berechtigt, vom Auftragnehmer nach unserer Wahl Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung zu verlangen. Im Falle der Nacherfüllung aufgrund mangelhafter Ware oder mangelhafter Leistung ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung bzw. Neuherstellung erforderlichen Aufwendungen zu tragen. Das Recht auf Schadenersatz bleibt ausdrücklich vorbehalten.

8.2 Der Besteller verpflichtet sich, die Ware innerhalb von 10 Werktagen auf etwaige Qualitätsmängel zu überprüfen. Die Frist beginnt erst dann, wenn die Ware an dem vereinbarten Bestimmungsort eingegangen ist.

8.3 Mängelrüge gilt als rechtzeitig erhoben, wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der Ware an dem von uns vorgeschriebenen Bestimmungsort oder bei verborgenen Mängeln innerhalb von 14 Tagen nach Entdecken des Mangels an den Auftragnehmer abgesandt wird. Hat der Auftragnehmer die Mängel arglistig verschwiegen, so kann er sich nicht auf die fehlende Mängelrüge berufen.

8.4 Kommt der Auftragnehmer seiner Pflicht der Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung bzw. Neuherstellung nicht unverzüglich nach Eingang unserer Mängelrüge nach, so sind wir berechtigt, den Kaufpreis bzw. die Vergütung zu mindern oder den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und Schadenersatz oder Ersatz unserer vergeblichen Aufwendungen zu verlangen, besonders wenn Eilbedürftigkeit besteht. Ist durch den Auftragnehmer eine Werkleistung geschuldet, sind wir nach Ablauf der in Satz 1 bestimmten Frist berechtigt, den Mangel selbst zu beseitigen und vom Auftragnehmer den Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.

8.5 Die Verjährungsfrist für die uns zustehenden Mängelansprüche beträgt drei Jahre ab Übergabe der Ware bzw. Abnahme der Leistung. Für die Leistung an einem Bauwerk oder einem Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht, beträgt die Verjährungsfrist 6 Jahre ab der Abnahme des Werkes.

8.6 Der Auftragnehmer hat geeignete Qualitätssicherungsmaßnahmen, die bei Aufträgen aufgegeben worden sind, zu treffen und uns diese auf Verlangen nachzuweisen.

9. Rechte Dritter, gewerbliche Schutzrechte, Herausgabe

9.1 Der Auftragnehmer haftet dafür, dass die gelieferte Ware bzw. das erstellte Werk frei von Rechten Dritter ist, insbesondere gewerbliche Schutzrechte nicht verletzt werden. Werden wir von einem Dritten aus diesem Grund in Anspruch genommen, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, uns auf schriftliche Anforderung von diesen Ansprüchen freizustellen.

9.2 An etwa bei der Durchführung des Auftrags entstehenden Urheberrechten geht das ausschließliche Nutzungsrecht unwiderruflich zum Zeitpunkt der Rechnungsbezahlung in vollem Umfang auf den Auftraggeber über.

9.3 Angaben, welche wir dem Auftragnehmer bei Bestellung von Ware zu deren Anfertigung bzw. bei der Bestellung von Leistungen machen sowie Muster, Zeichnungen und dergleichen, die wir zu diesem Zwecke dem Auftragnehmer geben oder von diesem nach unseren Angaben angefertigt werden, dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung weder weiter verwertet, noch vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht werden, soweit es sich nicht um Informationen handelt, die bereits öffentlich oder von dritter Seite dem Auftragnehmer bekannt geworden sind oder bekannt werden. Zuwiderhandlungen verpflichten den Auftragnehmer zum Ersatz des entstandenen Schadens und berechtigen uns, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

9.4 Alle Angaben, Muster, Zeichnungen und dergleichen dürfen nur zu Erfüllung des Auftrages genutzt werden und sind uns nach Erfüllung der Bestellung unverzüglich zurückzugeben.

10. Geschäftsgeheimnis

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Bestellung und sämtliche damit zusammenhängenden Einzelheiten als Geschäftsgeheimnis zu behandeln. Er hat für eine Geheimhaltung durch sein Personal einzustehen.

11. Rechnungsstellung

11.1 Die Rechnungen sind uns umgehend nach Durchführung der Lieferung oder Leistung in zweifacher Ausführung - wobei die Abschriften/Kopien deutlich als solche gekennzeichnet sein müssen -, versehen mit unseren vollständigen Bestelldaten, zu übersenden.

11.2 Zahlungsbedingungen: innerhalb 14 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto innerhalb 30 Tagen netto. Zahlungsfristen laufen, soweit nicht abweichend vereinbart, ab erfolgter Lieferung oder Leistung – bzw. bei Werkverträgen mit Abnahme – und Eingang der ordnungsgemäßen Rechnung.

11.3 Für abnahmepflichtige Teile (z. B. bei einer Erstmusterprüfung vor der Serienproduktion oder bei Einzelanfertigungen) gilt die Leistung des Auftragnehmers erst dann als erbracht, wenn uns neben der gelieferten Ware die hierfür erforderliche Dokumentation (Werkzeugnisse, Prüfbedingungen etc.) vorliegt. Zuvor wird eine Forderung aus Lieferung und Leistung nicht fällig.

11.4 Die Zahlung ist keine Anerkenntnis von Konditionen und Preisen bzw. der Mängelfreiheit einer Lieferung oder Leistung.

12. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt und unvorhersehbare Betriebsstörungen jeder Art, wie Aussperrungen, Streiks, Rohstoff- und Energiemangel, behördliche Maßnahmen oder sonstige von uns nicht zu vertretende Ursachen oder Ereignisse, die eine Einschränkung der Einstellung unseres Betriebes oder der Montagen herbeiführen, berechtigen uns die Erfüllung unserer Verpflichtungen für einen angemessenen Zeitraum hinauszuschieben und nach Ablauf dieses Zeitraums vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass von uns Schadenersatz verlangt werden kann.

13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

13.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13.2 Gerichtsstand für Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist Kassel, wenn der Auftragnehmer ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder wenn der Auftragnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Allerdings behalten wir das Recht vor, gegen einen Auftragnehmer, der keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, nach unserer Wahl auch vor den ansonsten zuständigen Gerichten vorzugehen.

13.3 Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen des Auftragnehmers und des Bestellers lt. unserer Bestellung ist Fuldabrück/Kassel bzw. der vereinbarte Ort Lieferung und Leistung gemäß Bestellung.

14. Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. Der Lieferant/Auftragnehmer erklärt sich schon jetzt damit einverstanden, dass die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzt wird, die dem Sinn und Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.

Gültig ab 10. September 2009


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